1.
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Die InteressenGemeinschaft Ordonnanzgewehr-Rundenkämpfe (IGOR) besteht aus der Gemeinschaft der Vereine, die an den Rundenkämpfen teilnehmen. Die Vereine werden durch die Mannschaftsführer vertreten. Mit der Teilnahme an den Rundenkämpfen erkennen die Vereine und die einzelnen Teilnehmer diese Regelungen als bindend an.
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2.
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Die Rundenkämpfe finden an 8 Terminen im Jahr statt, die spätestens zu Beginn des Jahres festgelegt und auf der IGOR-Homepage veröffentlicht werden. Ein Vor- oder Nachschießen ist nicht möglich.
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3.
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Die Rundenkämpfe beginnen am jeweiligen Wettkampftag um 09:00 Uhr. Letzte Scheibenausgabe ist an allen Wettkampftagen um 14:00 Uhr. Schützen die bis 14:00 Uhr nicht anwesend und angemeldet sind, können nicht mehr starten. Ablaufbedingte Wartezeiten sind auch nach 14:00 Uhr noch hinzunehmen. Der letzte Durchgang beginnt dann, wenn die letzten Mitglieder des Organisationsteams mit ihrer Wettkampfserie starten. Nach Ende dieses Durchgangs ist der Wettkampf für diesen Tag beendet.
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4.
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Die Wettkämpfe können sowohl auf 100 m- als auch auf 50 m-Bahnen ausgetragen werden.
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5.
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Als Waffen sind Ordonnanzgewehre mit offener Visierung (Kimme und Korn) bzw. Lochkimme zugelassen, die bis zum 31.12.1963 als Standard- bewaffnung bei einer Armeeeinheit oder Polizeieinheit eingeführt waren. Zugelassen sind Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm / .257 bis Kaliber 8 mm / .323. Feinvisiere mit Höhen- und Seitenfeinverstellung sind zulässig. Der Abzug muss sich im Originalzustand befinden. Gewehre mit Unterhebel-Repetiersystem sowie Kipplauf-, Fallblock- oder Drehblock-Modelle und vergleichbare Verschlußsysteme sind nicht zugelassen. Bestehen Zweifel an der Zulassung als Ordonnanzgewehr, hat der Schütze durch Vorlage geeigneter Unterlagen den Nachweis über alle Daten und Merkmale zu erbringen, die zur Prüfung der Zulässigkeit der Waffe erforderlich sind. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist der Start mit dieser Waffe nicht möglich. Bereits geschossene Ergebnisse werden aus der Wertung genommen. Schützen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr dürfen Ordonnanzgewehre mit Original-Diopter verwenden, die seinerzeit für diese Gewehrmodelle gebaut wurden. Ringkorne aus Metall sind zulässig, dürfen aber nicht verstellbar sein. Klarsicht-Einsätze mit Ringkorn-Bohrung sind nicht zulässig. Ebenso sind moderne Diopter-scheiben nicht zulässig. Ausnahme: die Gehmann-Diopterscheibe für das Armeediopter des K31 ist zugelassen. Im Zweifel hat der Schütze geeignete Nachweise über die Zulässigkeit des Diopters zu erbringen. Für die Verwendung eines Diopters ist die einmalige Vorlage eines Altersnachweises erforderlich. Eine separate Wertung der Diopter-Ergebnisse erfolgt nicht.
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6.
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Aus Sicherheitsgründen und um eine Benachteiligung von Schützen auszuschließen, ist für wiedergeladene Munition eine standardmäßige Laborierung für Ordonnanzwaffen erforderlich. Das Gremium der Mannschaftsführer kann Regeln für die Prüfung und den Ausschluss von Munition festlegen.
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7.
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Es kann “liegend aufgelegt” oder “sitzend aufgelegt” geschossen werden. Der austragende Verein bzw. der Standbetreiber ist nicht verpflichtet, Sitzgelegenheiten für den sitzenden Anschlag bereitzustellen. Die Auflagen stellt der austragende Verein / Standbetreiber. Alle Auflagen müssen gleich gebaut sein. Vom Schützen mitgebrachte Auflagen sind nicht erlaubt. Der Schütze kann sich auch für den Anschlag „liegend freihändig“ entscheiden. In diesem Anschlag darf die Waffe nur von beiden Händen und der Schulter gehalten werden. Eine separate Wertung für diesen Anschlag erfolgt nicht.
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8.
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Pro Wettkampf darf jeder Schütze höchstens 13 Schüsse auf die Wertungsscheibe abgeben, wovon die besten 10 Schüsse gewertet werden. Sogenannte “Putzschüsse” in den Geschossfang sind bei der Standaufsicht vor Beginn der Wertung anzumelden. Putzschüsse dürfen nicht auf eine Scheibe abgegeben werden.
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9.
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Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich.
Ein Versicherungsnachweis muss vorhanden sein.
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10.
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Scheibeneinsicht ist jederzeit gestattet.
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11.
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Dämpfungsmittel am Kolben sind erlaubt. Schießhandschuhe und Riemen sind nur im Anschlag „liegend freihändig“ erlaubt. Für das Liegendschießen (liegend aufgelegt oder liegend freihändig) ist eine handelsübliche Ganzkörpermatte zugelassen, wenn sie als Ganzkörpermatte verwendet wird. Darüber hinaus sind keine anderen Matten, Unterlagen oder Auflagen gestattet. Nicht erlaubt sind Vorrichtungen zum Flimmerschutz sowie sämtliche Arten von Laufkühlung.
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12.
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Scheiben: - bei
Entfernung 100 m: ISSF-100m-Wettkampfscheibe
- bei Entfernung 50 m: Scheibe
entsprechend um die Hälfte verkleinert
Bei der
Entfernung 50 m schießen alle Schützen auf zwei Scheiben. Der Scheibenwechsel
muss nach dem 6. oder 7. Schuss erfolgen. Scheibenwechsel durch die Standaufsicht
oder andere Schützen ist zulässig, auch durch Schützen des eigenen Vereins. Nach
Ermessen der Standaufsicht kann bei sehr engen Schussgruppen auf der ersten
50m-Scheibe auch ein Scheibenwechsel bereits nach den ersten 4 oder 5 Schuss
erfolgen. Die 13 Schuss sind dann auf drei Scheiben aufzuteilen.
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13.
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Beschießen einer fremden Scheibe:
Stellt
ein Schütze einen Fremdbeschuss auf seiner Scheibe fest, hat er sofort die
Standaufsicht darauf hinzuweisen.
Beschießt
ein Schütze eine falsche Scheibe, werden diese Schüsse bei ihm als Fehler
gewertet, d.h., die falsch abgegebenen Schüsse dürfen auf die eigene Scheibe
nicht wiederholt werden. Die Munition (13 Schuss) ist deutlich sichtbar
abzulegen. Zündversager hat der Schütze zu melden, damit eine Ersatzpatrone
herausgenommen werden kann.
Sind auf
einer Scheibe überzählige Treffer vorhanden, die möglicherweise von einem
Fremdbeschuss stammen, ist zu prüfen durch welchen Schützen der Fremdbeschuss
erfolgt ist. Lassen sich die Fremdtreffer (z.B. durch unterschiedliches
Kaliber, unterschiedliche Geschossform und damit Lochform) eindeutig identifizieren,
wird der Fremdtreffer nicht gewertet. Lassen sich Fremdtreffer nicht eindeutig
identifizieren und hat der Schütze selbst nicht zu viele Schüsse abgegeben, werden
die besten Treffer gewertet.
Gibt der
Schütze selbst zu viele Schüsse auf die eigene Scheibe ab, werden die besten
überzähligen Treffer nicht gewertet.
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14.
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Die Auswertung der Scheiben erfolgt am Wettkampftag
durch kundige Mitglieder aus dem Kreis der teilnehmenden Vereine. Der Schütze
hat Gelegenheit, bei der Auswertung dabei zu sein.
Für die
Auswertung zweifelhafter Schüsse ist ein Schusslochprüfer oder eine Originalpatrone
des Schützen zu verwenden.
Die
Scheiben werden längstens bis zum nächsten Rundenkampftermin aufbewahrt.
Innerhalb dieser Zeit werden die Ergebnislisten auf der IGOR-Homepage
veröffentlicht. Der Schütze hat bis zum nächsten Rundenkampftermin Gelegenheit,
das Ergebnis zu beanstanden. Danach ist keine Beanstandung mehr möglich.
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15.
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Die Standaufsichten werden aus dem Kreis der
teilnehmenden Vereine benannt.
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16.
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Wertung:
Es
erfolgt eine Einzel- und eine Mannschaftswertung in einer offenen Klasse. Eine
Mannschaft besteht aus drei oder vier Schützen, wobei die Ergebnisse der drei
besten Schützen für die Mannschaft gewertet werden. Alle Schützen einer Mannschaft
müssen einem Verein angehören.
Die
Mannschaftsführer melden die Schützen jeweils am Wettkampftag vor Beginn des
eigenen Schießens fest auf die Plätze 1-4 der jeweiligen Mannschaft.
Fällt
ein Mannschaftsmitglied unerwartet aus, können Schützen nur wie folgt in eine
andere Mannschaft innerhalb des Vereins übernommen werden:
Ein
Wechsel kann nur dann erfolgen, wenn durch den Ausfall eines Mannschaftsmitglieds
eine mit drei Schützen besetzte Mannschaft nicht zustande käme. Wechseln kann
immer nur der auf Platz 4 gesetzte Schütze der anderen Mannschaft.
Sind
zwei Mannschaften mit je drei Schützen gemeldet und fällt ein Mannschaftsmitglied
aus, kann nicht gewechselt werden. Die betreffende Mannschaft kommt dann nicht
zustande. Fällt in einer mit vier Schützen besetzten Mannschaft ein Schütze
aus, kann ebenfalls nicht gewechselt werden.
Das
Gesamtergebnis der Einzel- und der Mannschaftswertung wird aus den jeweils
sechs besten Wettkampfergebnissen des Jahres gebildet.
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17.
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Die Startgelder für Mannschaften und für
Einzelschützen werden vom Gremium der Mannschaftsführer festgelegt und auf der
IGOR-Homepage veröffentlicht. Die jeweiligen Tageseinnahmen pro Wettkampf
werden hälftig zwischen dem austragenden Verein bzw. dem Standbetreiber und der
IGOR-Gemeinschaft aufgeteilt.
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18.
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Der beste Einzelschütze erhält eine Ehrenscheibe; der
besten Mannschaft wird für ein Jahr eine Wanderscheibe überreicht. Die Plätze 2
bis 10 in der Einzelwertung und die Plätze 2 bis 5in der Mannschaftswertung
erhalten Sachpreise.
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19.
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ur ordnungsgemäßen Durchführung und Auswertung der Rundenkämpfe nach den
vorstehenden Richtlinien werden personenbezogene Daten
der Teilnehmer erhoben und verarbeitet. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob
sich der Teilnehmer selbst anmeldet oder über seinen Verein / Mannschaftsführer
angemeldet wird. Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, ihre gemeldeten
Teilnehmer über diese Regelungen zu informieren. Die Ergebnisliste der
laufenden Wettkampf-Runde wird auf www.igor-nordbaden.de veröffentlicht.
Der
Schutz der personenbezogenen Daten unserer Teilnehmer ist uns sehr wichtig.
Deshalb haben wir unsere Verpflichtungen aus den einschlägigen Datenschutzbestimmungen
in einer Datenschutzerklärung niedergelegt, die unter www.igor-nordbaden.de
abgerufen werden kann.
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